Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,692
BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76 (https://dejure.org/1976,692)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1976 - 2 StR 242/76 (https://dejure.org/1976,692)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 (https://dejure.org/1976,692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).

    Demgemäß enthält das angefochtene Urteil nichts, was dafür spräche, daß der Angeklagte unter dem Einfluß erheblicher Entzugswirkungen "mit dem Ziel ihrer unmittelbaren und umgehenden Beseitigung" handelte (vgl. BGH, Urt. vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76).

  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugsersscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 -).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

    Dementsprechend enthält auch das angefochtene Urteil nichts, was dafür spräche, daß der Angeklagte unter dem Einfluß von Entzugswirkungen "mit dem Ziel ihrer unmittelbaren und umgehenden Beseitigung" (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76) gehandelt hätte.
  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 636/80

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Rauschgiftsüchtigen - Bindung des Gerichts an

    Die Voraussetzungen des § 21 StGB sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 -).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85

    Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch durch Revisionsgericht - Unerlaubtes

    Verminderte Schuldfähigkeit als Folge des Betäubungsmittelkonsums ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen; ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84; Urteil vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84

    Voraussetzungen an die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Verminderte

    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet zwar nur in Ausnahmefällen die Aufhebung oder erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder die Tat unter dem Druck starker Entzugserscheinungen begangen worden ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 25. Februar 1981 - 3 StR 13/81); dafür ergeben weder die bisherigen Feststellungen zum Tatgeschehen und zur Persönlichkeit des Angeklagten Anhaltspunkte noch hat der Beschwerdeführer selbst insoweit konkrete Beweisbehauptungen aufgestellt.
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 97/84

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit des Täters von Heroin - Erhebliche

    Richtig ist zwar, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Abhängigkeit des Täters von Heroin allein nicht ausreicht, um die Annahme verminderter Schuldfähigkeit zur Tatzeit zu rechtfertigen, sondern die Anwendung des § 21 StGB nur dann in Betracht kommt, wenn die Tat selbst durch Auswirkungen der Abhängigkeit beeinflußt ist (vgl. z.B. BGH Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 - Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80 -).
  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 13/81

    Zulässigkeit der Verneinung einer günstigen Sozialprognose nach

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine bloße Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht die Anwendung der §§ 20 und 21 StGB rechtfertigt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 238/77; Urteil vom 1. September 1977 - 4 StR 396/77).
  • BGH, 06.04.1979 - 2 StR 29/79

    Sicherstellung von Betäubungsmittel und Haschischplätzchen - Voraussetzungen der

    Sie sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 -).
  • BGH, 01.09.1977 - 4 StR 396/77

    Voraussetzungen für eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch eine

    Eine solche kann aber gegeben sein, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 -).
  • BGH, 24.07.1979 - 5 StR 339/79

    Ausschluss der Steuerungsfähigkeit und der Schuldfähigkeit aufgrund krankhafter

  • BGH, 20.07.1977 - 2 StR 238/77

    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht